Michael Kohlhaas/Recht

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Inhaltsverzeichnis

Fehderecht

Die Fehde war ein Privatkrieg zwischen zwei Freien oder ihren Sippen, dessen Ziel die Wiederherstellung der Familienehre oder das Durchsetzen von Rechtsansprüchen gegenüber der anderen Partei war. Die Fehde als Mittel zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen wurde vom gängigen Rechtssystem anerkannt. Die Fehde unterlag gewissen Regeln wie die Wahrung des ritterlichen Kodex und der notwendigen Ankündigung der Fehde durch einen Fehdehandschuh oder -brief. Die höchste Steigerung der Fehde ist die Blutrache.

Im Jahre 1495 wurde ein ewiger Landfrieden im Heiligen Römischen Reich ausgerufen, und somit das Fehderecht offiziell abgeschafft. Trotzdem wurden Fehden bis ins 16. Jahrhundert weitergeführt.


Naturrecht

Das Naturrecht ist eine höhere Rechtsquelle. Es gestattet dem Menschen angeborene, durch Wesen und Natur des Menschen begründete Rechte, die unabhängig von Alter, Geschlecht, Stand, Ort, Zeit und staatlicher Ordnung gelten. Dazu zählt das Recht auf Würde, Selbsterhaltung, Freiheit, Schutz der Familie, etc. (vgl. Menschenrechte, Grundgesetz; „Die Würde des Menschen ist unantastbar“)


Recht auf Widerstand

Das Widerstandsrecht bezeichnet das naturrechtlich bzw. durch Positives Recht begründete Recht bei Rechtsverletzungen (von Naturrechten oder bestimmten Positiven Rechten) des Staates die staatlichen Gesetze und Vorschriften zu missachten bzw. zu verletzen. Folglich dient das Widerstandsrecht als eine Art Abwehrrecht gegen die Willkür des Staates.

(BRD: „Art 20 GG“)


Positives Recht

Der Rechtspositivismus sieht das Recht als Fakt staatlicher Realität und vertritt einen werteneutralen Standpunkt: Ethische Fragestellungen oder die Unterscheidung zwischen gut und böse sind nicht relevant. Begründet wird das Positive Recht durch die alleinige Autorität des Staates.


Rechtsnorm

Das Recht ist eine soziale Norm, die bewährte Verhaltensmuster anordnet, um das Miteinander der Menschen und ihr Verhalten friedlich und effektiv zu kontrollieren. Durch eine allgemein gültige Rechtsgrundlage wird eine gewisse Erwartungssicherheit im alltäglichen Umgang geschaffen.

Allerdings unterscheidet sich das Recht sozialen Normen (wie z.B. Kleiderordnung oder andere Verhaltensregeln).

1. Es ist durch die zuständigen neutralen Organe mittels Strafen erzwingbar.

2. Die Organe entscheiden nach gesetzlich geregelten Verfahren und wahren somit ihre Unabhängigkeit.

3. Die Durchsetzungsorgane haben das Monopol über Rechtsfragen.

4. Das Recht ist eindeutig schriftlich festgehalten.

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