Kleist10/Protokoll6
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Protokoll der Deutschstunde vom 14.10.2010
Thema: Der Staatsrat diskutiert den Lutherbrief
Zunächst erhielt der Kurs ein Arbeitsblatt mit dem Titel „Der Kurfürst von Sachsen und seine Staatsbeamten beraten über Luthers Brief“. Mit den gegebenen Textstellen sollten nun die einzelnen Personen, die an dieser Beratung teilnehmen, bearbeitet und die leeren Felder ausgefüllt werden.
1. Was ging voraus? (S.31-37)
Nach der Begegnung mit Kohlhaas verfasst Martin Luther ein „Sendschreiben“ an den Kurfürsten von Sachsen mit einer Rüge („bittere(r) Seitenblick“, S.37), die Herren Hinz und Kunz v. T. betreffend, und dem Vorschlag, dem Rosshändler „zur Erneuerung seines Prozesses Amnestie zu erteilen“.
Luthers Begründung(en):
Kohlhaas habe sowohl das Recht auf seiner Seite als auch die Sympathie des Volkes. Folglich sei mit der Staatsgewalt nichts mehr gegen ihn auszurichten. Man müsse ihn als einen Rebellen, der sich gegen den Thron auflehnt und dessen militärische Stärke immer weiter zunimmt, betrachten. Kohlhaas sei zudem inzwischen als eine fremde Macht, die den Staat Sachsen von außen bedroht, anzusehen. S. 37, Z. 37; Z.42 / S. 38, Z. 15
2. Die Beratung (S. 38-41)
Nun diskutieren alle wichtigen Berater des Kurfürsten Luthers Vorschlag.
a) Kunz v. Tronka (Kämmerer, dem Kurfürsten freundschaftlich verbunden und als Geheimrat für dessen Korrespondenzen zuständig): Kunz v. Tronka weist zunächst die Schuld von sich und rechtfertigt sich für die Unterschlagung der Klage. Außerdem spricht er gegen den Vorschlag Luthers, da nichts Kohlhaas Taten rechtfertige. Auch würde man K. erheben, würde man ihm sein Recht einräumen. (S.38)
b) Graf Wrede (Großkanzler):
Er ist der Meinung die Regierung müsse sich reinigen von den Taten der Tronkas. Damit sie gut aus der Sache herauskomme, sollte Kohlhaas Recht zugesprochen werden. (S.39)
c) Prinz C. von Meißen (Generalissimus – Oberbefehlshaber):
Von Meißen stimmt für die Bestrafung Kohlhaas’, da das Land großen Schaden durch ihn genommen habe. Er spricht außerdem für eine militärische Lösung: man sollte Kohlhaas durch eine große Kriegsmacht erdrücken. (S.39)
d) Kunz v. Tronka sieht sich verstanden und pflichtet erfreut bei, doch der Prinz von Meißen folgert:
Wenn Kohlhaas bestraft wird, müsse Kunz v. Tronka ebenfalls bestraft werden, da dieser den landesherrlichen Namen missbraucht habe. Deshalb ist Kohlhaas’ Sache gerecht. Der Rechtsstatus kann also nur wiederhergestellt werden, wenn beide bestraft werden. (S. 40)
e) Hinz v. Tronka (Mundschenk) argumentiert:
Er sagt, dass man Kohlhaas freies Geleit nach Dresden versprochen habe, wenn er seinen Kriegshaufen auflöse. Jedoch garantiere man ihm keine Straffreiheit für seine Mordbrennerei. Er teilt den Prozess in zwei Teile:
- Man spreche Kohlhaas in der Sache mit seinen Rappen Recht und freies Geleit zu.
- Jedoch keine Amnestie für seine begangenen Morde. (S.40, Z. 20f.)
S. 41: Der Kurfürst beschließt, sich dem Rat Luthers anzuschließen, und beauftragt den Grafen von Wrede damit, den Beschluss mittels eines „Plakates“ zu kommunizieren.
f) Was veranlasst den Kurfürsten zu diesem Schritt?
Der Kurfürst ist der Meinung, wenn Kohlhaas freies Geleit bekäme, man den Konflikt entschärfen könne. Zudem will er seinen Freund Kunz v. Tronka vor der Strafe bewahren. (S.40/41)
3. Zusammenfassung
Dies charakterisiert den Kurfürsten von Sachsen und seinen Staat… Der Staat funktioniert durch Beziehungen, und nicht durch eine funktionierende Rechtssprechung. (Nepotismus = Vetternwirtschaft). Folglich wird der Staat von falschen Gefühlen und den falschen Leuten geführt.
4. Was folgt daraus?
Amnestie wird gewährt, die Rappen aufgetrieben, aber: Eklat auf dem Marktplatz von Dresden…
Amnestie wird schrittweise aufgehoben, K. unter Bewachung genommen, eine Falle gestellt und schließlich zum Tode verurteilt.
Ausblick auf die folgenden Seiten:
S. 51, Z. 18-20 : Nach dem Vorfall auf dem Marktplatz, ist Kohlhaas selbst durch die Situation ebenfalls zermürbt. Die Tronkas intrigieren weiter (s. S. 52).
S. 55 : Intrigen der Tronkas
S. 57 : Kohlhaas wird Gefangener
S. 59, Z. 8-25 : Es wird offiziell bestätigt, dass Kohlhaas ein Gefangener ist und die Amnestie nun vollends gebrochen wurde.
