Kafka09/WV Gesetz

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Wie Josef K. ist auch Michael Kohlhaas in H.v.Kleists Novelle mit dem "Gesetz" konfrontiert. Vergleichen Sie, wie sich den beiden Protagonisten das Gesetz darstellt und wie sie die Auseinandersetzung damit führen.

Das Gesetz stellt sich für K. als ungreifbar dar, da die Institution, die es vertritt, für K. auch nicht greifbar ist. Die horizontale, örtliche Ausdehnung und die vertikale, hierarchische Ausbreitung werden von K. nicht erfasst. Des Weiteren erläutern ihm die Wächter, dass das Gesetz die Schuld nicht suche, sondern von ihr angezogen werde. Trotzdem stellt sich die Schuldfrage für K. nicht. Das Gericht befindet sich in einem Wohnhaus, ist stickig, schlecht gelüftet und macht K. und den Angeklagten krank und hilflos. Zusätzlich erweist sich das Gericht und somit das Gesetz für K. als allgegenwärtig, selbst in seiner Bank ist das Gericht tätig.
K. begreift zwar, dass es kein gewöhnliches Gesetz, Gericht ist, kann aber die Wirkungsweise nicht verstehen. Allerdings erkennt er, dass Beziehungen zum Gericht von Vorteil sein können.
Folglich stellt sich das Gesetz für K. nicht unmittelbar dar. Wie in der Türhüterlegende bleibt K. vor dem Gesetz, er schafft es nicht, sich Zugang zu verschaffen.
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild: K.s Vorstellungen des Gesetzes werden zerstört, er ist außerstande, das eigentliche Gesetz zu begreifen, erkennt aber zwangsweise die Gültigkeit des Gesetzes an.

Kohlhaas‘ Vorstellungen von Recht und Gesetz werden wie bei K. zunichte gemacht. Da er das Gesetz als Schutz der Bürger gegen Willkür ansieht, bestürzt ihn die konkrete Erscheinungsform des Rechtes zutiefst. Denn das Gesetz, vielmehr ihre Institutionen, erweisen sich als korrupt und durchzogen von Vetternwirtschaft. Trotzdem versucht Kohlhaas mit dem Gesetz die ihm widerfahrene Ungerechtigkeit zu tilgen. Weil er scheitert und deshalb die Rechtmäßigkeit des Gesetzes nicht anerkennen kann, befindet er sich nach eigener Auffassung außerhalb des Gesetzes in einem rechtsfreien Raum, im Naturzustand.

Deswegen befinden sich beide im Konflikt mit dem Gesetz. Allerdings gibt es im „Prozess“ keinerlei Anzeichen für eine grundlegende Rechts- oder Gerechtigkeitstheorie, wie sie bei Kohlhaas zu finden sind.
Kohlhaas steht im Konflikt mit dem Gesetz, begründet durch das Positive Recht, die Autorität des Gesetzgebers. Zusätzlich begreift und versteht Kohlhaas das Gesetz. Im Gegensatz zu K. bekommt Kohlhaas Einsicht in das Gesetz und kennt die Vertreter bis zur höchsten Stelle, das bleibt K. verwehrt.
Es hat den Anschein, dass der starke Einfluss von Beziehungen auf das Gesetz, der von Kohlhaas kritisiert und als unrechtmäßig angesehen wird, grundlegend für die Gesetzgebung und Rechtsprechung „im Prozess“ ist. Alle Vertreter des Gerichts oder ihm nahe stehende Personen legen es K. nahe, auf die Richter einzuwirken. Fest steht, dass sich die Darstellungsweisen des Gesetzes unterscheiden, wobei die Protagonisten in beiden Fällen im Konflikt mit dem Gesetz stehen.

Bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Gesetz besteht der größte Unterschied darin, dass K. versucht mit dem Gesetz zu arbeiten und auf es im Rahmen der Gesetzmäßigkeit einzuwirken. Kohlhaas bekämpft das Gesetz mit Gewalt auf Grundlage einer anderen Rechtsauffassung: dem naturrechtlich begründeten Widerstandsrecht.
Zu Beginn empfindet K. das Gericht, das Gesetz, als lächerlich und versucht deshalb nicht ernsthaft entgegenzuwirken. Im Verlauf seines Prozesses wirbt er Helfer an, die für ihn auf das Gericht einwirken sollen. Erst als er die dürftigen Ergebnisse erkennt und beschließt aktiv auf den Prozess zu wirken, sieht er das Gesetz als gültig an.
Allerdings schafft K. es nicht, sich selbst aktiv einzubringen, da der Prozess seine berufliche, bürgerliche Existenz zerstört. Deswegen beginnt er zu resignieren. Für stellt sich jedoch zu keinem Zeitpunkt die Frage nach Gerechtigkeit oder der Schuld, die er begangen haben soll. Er sieht den Prozess eher als eine Herausforderung, die er wie in seinem Berufsleben lösen muss. K. verwechselt die juristische Kategorien mit denen der Ökonomie: der Prozess als Geschäft.

Bei Kohlhaas ist die Wiederherstellung der Gerechtigkeit oberstes Gebot, dem alles untergeordnet wird. Da sich das Unrecht auf gesetzmäßigem Weg auf Grund von Ungerechtigkeit und Fehlern im System nicht lösen lässt, greift Kohlhaas zur Gewalt. Anders als K. behält Kohlhaas immer die Initiative in den Händen. Allerdings führt sein auf Widerstandsrecht begründeter Rachefeldzug nicht zum gewünschten Erfolg und er erkennt durch die Untaten seiner Gefolgsleute und durch das Gespräch mit Luther, der ein Anhänger des Positiven Rechts ist, dass er zu weit gegangen ist. Er lässt sich auf eine erneute Verhandlung ein und entwaffnet seinen Haufen. Folglich gibt er die Initiative ab und vertraut wieder auf das herrschende Gesetz, das sich vor allem auf den Kurfürsten von Sachsen stützt.

Man erkennt, dass beide Protagonisten aktive Widerstandsphasen haben, die dann von einer Phase von Zurückhaltung abgelöst wird. Der Unterschied besteht in den unterschiedlichen Erfolgschancen. K. gibt gegen Ende auf, baut körperlich und geistig ab. Andauernd versucht er seinen Prozess voranzubringen, scheitert aber an sich selbst, da er seine Einstellung gegenüber dem Gericht nicht ändert. Erst am Ende im Steinbruch, als er das Licht und die Person am Fenster sieht, erkennt er seinen Fehler ein. Aber es ist zu spät, K. scheitert.

Auch Kohlhaas‘ erneuter Versuch, sich mit dem Gesetz zu versöhnen, scheitert auf Grund der Schwäche des herrschenden Rechtsystem. Die Gesetzgeber erheben sich über das Recht, indem sie die zugesicherte Sicherheit und Freizügigkeit Kohlhaas‘ einschränken. Deswegen sieht sich Kohlhaas gezwungen sich abzusetzen, tappt aber in eine Falle des Herrschers. Er wird wegen Landfriedensbruch angeklagt und ins Brandenburgische zum Kaiser überführt. Anders als K. bekommt Kohlhaas durch den Zufall in Form der Zigeunerin die Initiative zurück.
Er bekommt eine Wahlmöglichkeit und entscheidet sich gegen sein Leben, indem er die Herausgabe des Zettels, den er von der Zigeunerin bekam, verweigert. Somit schadet er dem Kurfürsten, der den Zettel unbedingt wollte. Folglich bekommt Kohlhaas dadurch seine Rache, die allerdings nur durch übernatürliche Zufälle möglich wurde. Das Gesetz bot ihm diese Chance nicht. Trotzdem wird am Ende die Gerechtigkeit wiederhergestellt: Kohlhaas bekommt seine Entschädigung, wird aber wegen seiner Untaten hingerichtet.

Es ist offensichtlich, dass sich die Enden beider Romane unterscheiden: K. versagt und zerbricht an dem Gesetz, Kohlhaas stellt Gerechtigkeit wieder her und bekommt seinen Willen.
Ein weiterer Unterscheidungspunkt ist die Frage der Schuld vor dem Gesetz. In „Der Prozess“ wird die Schuldfrage nie explizit behandelt. „Michael Kohlhaas‘“ Grundthematik ist der aufklärerische Diskurs zwischen dem Positiven Recht und dem Naturrecht. Die Frage nach Gerechtigkeit ist hierfür grundlegend.

Zusammenfassend ist die Auseinandersetzung der beiden mit den jeweiligen Gesetzen fast durchgehend unterschiedlich. Die Gemeinsamkeiten beschränken sich auf das den Konflikt mit den jeweiligen Gesetzen und die ähnlichen Wechsel von aktiven zu eher passiven Handlungsformen.



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