Kafka09/Schuldfragen
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Die Schuldfrage
K.’s Schuld sind immer nur kontroverse hypothetische Behauptungen, die nie genau und präzise genannt werden. Im juristischen Sinne müsste K. eine Tat begangen oder etwas unterlassen haben, doch er ist sich keiner Schuld bewusst und beteuert bis zu seiner Hinrichtung seine Unschuld: „Gab es Einwände, die man vergessen hatte? Gewiß gab es solche.“ Paradoxerweise ist er von seiner Unschuld überzeugt, obwohl er die Anklage nicht kennt.
Jedoch wird seine Schuld nicht infrage gestellt, denn „man hält wenigstens vorläufig deine Schuld für erwiesen“ (vgl. Gefängniskaplan). Doch sein Verbrechen bzw. die Tat bleiben unbekannt wie das Gesetz.
Da K. nicht im juristischen Sinne schuldig ist und kein (staatliches) Gesetz übertreten hat, betrifft sein Verbrechen den ethischen Bereich. Damit ist ein Fehlverhalten gegenüber Mitmenschen gemeint. Dieses Fehlverhalten liegt zum einen in seiner Überheblichkeit zu seinen Mitmenschen, z.B. gegenüber Fr. Grubach, Fräulein Bürstner, Leni. Zum anderen könnte seine Selbstgerechtigkeit ein Fehlverhalten sein, denn er zweifelt kein einziges Mal an seiner moralischen Unschuld. Doch diese menschlichen Schwächen wären kein Grund für eine Hinrichtung.
Es scheint, als wäre der Mechanismus der Schuldzuweisungen wichtiger als die Inhalte der Schuldbehauptung. Dabei ist das Gericht eine fremde, übermächtige und anonyme Macht, die unbekannte Wertmaßstäbe an K. ansetzt. Da K. seine Schuld nicht versteht, kommt die vom Gericht gegebene Schuld mit seinen eigenen Maßstäben in Konflikt. Alle, mit Ausnahme von K., wissen über das Gericht Bescheid und machen somit K. zum Außenseiter und Ausgestoßenen. Um wieder zurück in die Gemeinschaft zu kommen, ist K. gezwungen die fremden, ihm unbekannten Maßstäbe anzuerkennen und anzunehmen. D.h. er unterwirft sich Maßstäben, die mit seinen eigenen im Widerspruch stehen.
(-> v. wiederkehr)
K.s Umgang mit Schuld und Verantwortung
„Solange nur Gehorsam erbracht wird und jeder nur seinen Befehlen folgt, kann er nicht für Taten belangt werden, die seine persönliche Verantwortung hätten.“
Für das Verständnis von K.s Schuldfrage ist Kapitel 5 “Der Prügler” von essentieller Bedeutung. Zuvor ist sich K. keiner Schuld bewusst. Diese Tatsache ändert sich in Kapitel 5 auch nicht, lediglich oberflächliche Schuldgefühle keimen in ihm (vgl. "[K.geht] müde und gedankenlos nach Hause") .
Von zentraler Bedeutung ist die Zurückweisung von Schuld bzw. Verantwortung, das Wegsehen und Verdrängen. So sehen die Wächter Willem und Franz die Schuld in K., da er sie ja angeschwärzt hatte. Sie und der Prügler werden durch ihre ständige Kritiklosigkeit und Gehorsamkeit gegenüber dem Gericht zu „Steigbügelhaltern“ und die hohen Beamte zu Trittbrettfahrern ihrer eigenen Schöpfung. K. sieht sich auch frei von Schuld gegenüber den Wächtern, da er ja von den Folgen keine Ahnung hatte.
Sein Gewissen wäscht er in diesem Fall mit der Begründung seiner Unwissenheit rein, im Fall von Franz damit, dass Franz nicht genug Selbstbeherrschung aufbringe und deshalb einen Hieb abbekommt. So befiehlt er Franz, nicht zu schreien, obwohl er auch dem Prügler befehlen hätte können, nicht zu schlagen. Zuvor stößt er Franz von sich, als dieser sich an seinen Rock klammerte. K. sieht das Unrecht, weist aber jegliche Verantwortung von sich und macht die hohen Beamten zu Schuldigen. Er gelobt sich des Weiteren sogar sie auf diesen Missstand anzusprechen, damit alles der Gerechtigkeit überführt werden würde.
K. versucht nicht durchzubrechen und Gerechtigkeit geschehen zu lassen. Er verdrängt seine Verantwortung und übernimmt keine Schuld. Übrig bleibt lediglich ein schwaches Schuldgefühl, ab und zu ein schlechtes Gewissen, das ihn zum Weinen bringt. Doch indem er die Augen schließt, duldet er das Übel weiterhin und lässt zu, dass es sich manifestiert. So geschieht das Übel nicht mehr willkürlich, sondern dadurch, dass er die Augen schließt. Es wird zum Nährboden für Gewalt und Unrecht. Er macht sich schuldig nicht vor dem staatlichen Gesetz. Er macht sich schuldig gegenüber seinen Mitmenschen, schuldig im moralischen Sinn. Er lässt sie im Stich, schaut weg, lässt das Übel walten, das ihn auf die Probe gestellt hat.
(-> b.trost)
Quellen: N. Schäbitz, Franz Kafka - Der Prozess und ausgewählte Parabeln, Schöningh Verlag 2006
