Kafka09/Protokoll 3
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Protokoll der Deutschstunde am 04. März 2009
I) Wiederholung der Kommasetzung bei Infinitivgruppen
1) wenn die Infinitivgruppe mit: um zu, ohne zu, anstatt zu eingeleite wird
2) wenn die Infinitivgruppe von einem Substantiv abhängt
- z.B.: Er ist der festen Überzeugung, schuldlos zu sein.
3) wenn die Infinitivgruppe von einem Korrelat abhängt (es, dazu, damit)
II)Josef K. und die Schattierung von Schuld
Was ist Schuld?
Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten Schuld auszudeuten.
1) die rechtlich/juristische Schuld
Diese basiert auf dem Zufügen von eine nachweisbaren Sozialschaden, der objektiv beurteilt werden kann.
2) die moralische Schuld
Diese betrifft eine Person, wenn sie andere Personen in ihrer Würde und Autonomie beeinträchtigt, sie also nicht respektiert oder sie für seine Zwecke instrumentalisiert.
3) die existenzielle/religiöse Schuld
Das ist die Erbschuld bzw. Erbsünde, die durch den Drang zur Erkenntnis und zur Grenzüberschreitung verursacht wird (Adam und Eva und der Apfel).
->Handeln heißt, sich verschulden!
4) das SCHULDGEFÜHL
Dieses ist die psychologische und biografische Schuld, die auf einen selber wirkt, wenn man seine eigenen bzw. die Erwartungen anderer nicht gerecht werden kann.
Übertragung auf Josef K. und Kafka
Vergleicht man nun diese Schuldaspekte mit der Figur Josef K. aus Franz Kafka's Prozess, erkennt man, dass alle Schuldaspekte auffindbar sind, außer die juristische Schuld.
Josef K. verschuldet sich moralisch, da er alle Personen für seinen Prozess ausnutzt, vor allem die Frauen. Dieses führt zu keinen freundschaftlichen Beziehungen, sondern zu Bindungslosigkeit. In der Prüglerszene kann man ihm unterlassene Hilfeleistung vorwerfen, da er die Kammer verlässt und es zulässt, dass die Wächter verprügelt werden.
Auch die existenzielle Schuld ist vorhanden. Josef K. trägt die Grundschuld des modernen Menschen aus, denn er handelt und beeinflusst dadurch das Handeln anderer Menschen. ( Er beschwert sich über die Wächter, diese werden daraufhin von einem Prügler bestraft.)
Zur juristischen Schuld kann keine Angabe gemacht werden, da der Leser nicht über das Gericht aufgeklärt wird und auch nicht über die Anklage K.'s.
Die psychologische/biografische Schuld ist bei Josef K. sehr extrem ausgeprägt, da er seine eigene Erwartungshaltung nicht erfüllen kann. Er vergleicht sich ständig mit seinem Gegenüber, um sein eigenes Dasein an seine Erwartungshaltung anzupassen ( hierarchisches Denken gegenüber den Wächtern, den Angeklagten, usw.). Diese Schuldausdeutung liegt Kafka's Schuldgefühlen zugrunde, da dieser seinen Ansprüchen und die seines Vaters nicht gerecht wurde.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich bei dem Prozess um ein Selbstgericht für Kafka handelt, der seine Schuldgefühle auf die Figur Josef K.s projiziert.
