Kafka09/Josef K.s. Welt

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Schauplätze und Raumgestaltung

Entscheidend wird die Handlung und das Verhalten der Figuren durch die Räume bestimmt. Im „Prozess“ sind es die Extreme, Stadt (Kafkas gewohntes Revier) – Vorstadt (Heimat des Gerichts), zwischen denen die Handlung hin und her wechselt. Sie schaffen eine gewisse Atmosphäre und sind als soziales Milieu klar voneinander zu unterscheiden.


Land:

Im Roman „Der Prozess“ von Franz Kafka gibt es keine Rückzugsmöglichkeit – auch nicht in der Natur. K. verbrachte seine Jugend auf dem Lande in einer ländlichen Kleinstadt, in der immer noch seine nahezu vergessene Mutter lebt. Hier wohnt außerdem sein Onkel, „das Gespenst vom Lande“ (S.64, Z.9 f), der seine Vergangenheit repräsentiert. Während K. alles daran setzt, die verbleibenden Bindungen zu kappen, will der Onkel ihn auf den Familienkodex „Ehre“ und „Schande“ (S.68, Z.10-14; Z.20 ff.) aufmerksam machen.


Stadt:

K. lebt in einer Welt mit bürgerlichem Umfeld, leicht erkennbar an seinem herrischen Auftreten Mitmenschen gegenüber(siehe Frau Grubach). In diese Welt gehören die Räume, die sich außerhalb des Gerichts befinden (Wohnung, Bank, Dom…), hier ist die Ordnung ein zentrales Element (ordentlich, pünktlich und arbeitsam). Doch die „Unordnung“ des Gerichts, und somit der anderen Welt, dringt in K.s Lebenssphäre ein. Es wird speziell seine Lebensweise betont, um anzuzeigen, wie dramatisch der Einbruch des Irrealen in seinen gewohnten Alltag ist. Seine Lebenssphäre wird immer finsterer und passt sich im Laufe des Dramas den Gegebenheiten der anderen Welt an. Die Szene im Dom zeigt, wie K.s Gemütszustand, durch das schwindende Licht immer kritischer wird. Am Anfang der Szene begibt sich K. mit einem guten Gefühl in den Dom, doch im Laufe der Szene befindet sich K. in einem Raum, dessen Größe gerade, an den Grenzen des für Menschen noch erträglichen sind und dessen Ausmaße er wegen der Dunkelheit nicht mehr abschätzen kann. Er wird in einen Zustand existenzieller Orientierungslosigkeit versetzt.


Vorstadt:

Wir befinden uns hier im proletarischem Milieu. In diese Welt gehören alle Räume, die sich mit dem Gericht befassen. Sie haben jegliche Ordnung verloren und werden als psychische Räume bezeichnet, da sich K. in dieser Umgebung sehr unwohl fühlt. Schon bei der ersten Untersuchung, fällt K.s Gemütszustand rapide ab. Es wird eine abstoßende und bedrohliche Kulisse um ihn gebildet. Die Räume der Gerichts repräsentieren eine gewisse Enge, in die K. nun ausgesetzt wurde. Das Dach ist sehr niedrig, so dass K. sich nur in gebückter Haltung dort bewegen kann. Hinzu kommt noch, dass das Gericht und die Kanzleien labyrinthisch angelegt sind. Diese Vorstellung symbolisiert vor allem die Unerreichbarkeit des Gesetzes und der Undurchdringlichkeit seines Wesens. Als Schlussfolgerung wird deutlich, dass das Gericht/die Gerichtskanzleien an keinen Ort gebunden sind , sondern überall präsent ist, was zum Ausdruck bringen soll, dass es sich bei dem Gericht nicht um einen Ort, sondern um einen Zustand handelt.


Steinbruch:

Nur ein Weg führt aus der Stadt hinaus: der in den Tod. Der öde und karge Steinbruch ist das passende Ambiente für das „hundische“ Ende. Mit der Überschreitung der Stadtgrenze ist auch die Grenze der Menschlichkeit überschritten, die Hinrichtung wird zur Schlachtung (vgl. S.166 Z.2 f ).


Quellenangabe: Klausurtraining Klett 2008

A.N, (J.B)
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