Benutzer:Christinas/Thema 21
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Vergleichsaspekte Der Prozess - Besuch der alten Dame
In beiden Werken wird auf eine eher ungewöhnliche Weise zu Gericht gesessen und ein Urteil gesprochen. Vergleichen Sie.
Ein Rechtsstaat zeichnet sich – neben vielen anderen essenziellen Komponenten – vor allem durch eine funktionierende Rechtsprechung aus. Das bedeutet, dass man sofern man jemals, aus welchen Gründen auch immer, mit der Justiz konfrontiert ist, ein gerechtes Urteil erwarten kann, das von unparteiischer Seite, den öffentlichen Gesetzen gemäß, gesprochen wurde. Was passiert aber, wenn eine solche Rechtsprechung versagt? Oder wenn das Gericht, mit dem man es zu tun hat, weder eine konventionelle juridische Institution ist, noch nach allgemein geltenden Regeln und Gesetzen funktioniert? Wie gelangt man zu seinem Recht wenn man feststellen muss, dass ein gesamter Gerichtsapparat korrumpiert ist und keine Chance auf ein gerechtes Urteil besteht? Mit eben dieser Thematik befassen sich die beiden Romane „Der Besuch der alten Dame“ von Friedrich Dürrenmatt und „Der Prozess“, der von Franz Kafka verfasst wurde. Ein sehr auffälliges Element beider Romane ist die ungewöhnliche Weise wie dort zu Gericht gesessen und ein Urteil gesprochen wird. Dabei lassen sich sowohl sehr viele Gemeinsamkeiten als auch viele Unterschiede feststellen.
Im Laufe der tragischen Komödie „Der Besuch der alten Dame“, die im Jahr 1956 am Schauspielhaus Zürich uraufgeführt wurde, bilden zwei gerichtliche Prozesse die Grundlage für die Entwicklung der Handlung. Der erste Prozess findet in Güllen im Jahr 1910 statt und betrifft, genau wie der zweite, der ungefähr 45 Jahre später geführt wird, ganz unmittelbar die beiden Protagonisten, Claire Zachanassian und Alfred Ill. Zum Zeitpunkt des ersten Prozesses sind Claire und Alfred noch sehr jung, führen miteinander eine Liebesbeziehung und Claire trägt auch noch ihren bürgerlichen Namen, Klara Wäscher. Als Klara jedoch eines Tages von Alfred Ill schwanger wird, bestreitet dieser die Vaterschaft und weist jegliche Verantwortung für das ungeborene Kind von sich. Schließlich versucht Klara die Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht zu erstreiten. Als dann 1910 der Vaterschaftsprozess vom Güllener Oberrichter Hofer geführt wird, tauchen plötzlich zwei Zeugen auf, Jakob Hühnlein und Ludwig Sparr, die von Ill bestochen wurden und aussagen, Klara hätte mit ihnen ebenfalls geschlafen. Obwohl diese Lügen nur auf Korruption von Seiten Ills zurückzuführen sind, kommt es folglich durch den damaligen Gerichtsvorsitzenden, Oberrichter Hofer, zu einem Fehlurteil, das Alfred Ill von allen Forderungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Vaterschaft des ungeborenen Kindes befreit. Dieses Fehlurteil hat aber selbstverständlich auch Auswirkungen auf Klara Wäscher. Es führt zum vollkommenen Verlust Klaras sozialer Reputation, da sie von nun an als Dirne in der Kleinstadt angesehen wird. Klara wird von den Güllenern aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und wird Opfer öffentlicher Demütigungen. Diese Demütigungen, die ihre Begründung im Vaterschaftsprozess haben und im Alltag durch die Bevölkerung fortgeführt werden, bringen die junge Frau schließlich dazu, die Kleinstadt Güllen, ihre Heimatstadt, hochschwanger zu verlassen. Daraufhin sieht sich Klara dazu gezwungen, tatsächlich als Prostituierte zu arbeiten um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im Prozess, den Ill auf solch unlautere Weise gewonnen hat, sieht Klara fortan die einzige Begründung und Wurzel all ihres Leides und gibt Ill und Güllen die alleinige Schuld an ihrem Schicksal. Dabei verdrängt sie die individuelle Selbstverantwortung des Menschen für den Verlauf seines Lebens und sieht sich als Opfer der korrumpierten, gescheiterten Rechtsprechung Güllens. In den folgenden Jahren unternimmt Claire Zachanassian, wie sie sich später im Zuge ihres Identitätswandels und ihrer zahlreichen Ehen mit sehr wohlhabenden Männern nennt, keine legalen Versuche, das Verfahren gegen Ill erneut aufnehmen zu lassen um doch noch zu ihrem Recht zu gelangen. Als sie nach über 40 Jahren schließlich finanziell mächtig genug ist, kehrt sich nach Güllen zurück, fest entschlossen, endlich Gerechtigkeit für sich zu erreichen. Jedoch werden Begriffe wie Gerechtigkeit oder Schuld von Claire Zachanassian, Alfred Ill und den Güllenern unterschiedlich definiert und interpretiert. Dies hat starke Auswirkungen auf die Art der Güllener zur Gericht zu sitzen und Urteile zu sprechen.
Claire unterbreitet dem Dorf das unmoralische Angebot, sie schenke Güllen eine Milliarde für den Tod Ills. Claires unmenschliches und indiskutables Angebot wird von ihr mit der Forderung nach Gerechtigkeit legitimiert – obwohl sie an dieser Stelle den Begriff der Gerechtigkeit instrumentalisiert und für sich missbraucht, da es ihr in Wirklichkeit in erster Linie um Rache, Vergeltung und Genugtuung geht. Obwohl das gesamte Dorf zunächst mit Entrüstung und Ablehnung auf das unterbreitete Angebot reagiert, schafft es die in Aussicht gestellte Milliarde, das gesamte Kollektiv Güllens zu demoralisieren, bis sich Alfred Ill schließlich allein in Opposition zur Geldgier der Güllener Bürger befindet. Als er einsieht, dass es für ihn kein Entkommen gibt, wird dann der zweite Prozess gegen ihn inszeniert. Damit ist Ill erneut, nach so vielen Jahren, Angeklagter eines Verfahrens. In diesem Prozess soll Ills Todesurteil verhandelt werden. Obwohl dieser Prozess als eine Art Revision des ersten formal-juristischen Gerichtsverfahrens aus dem Jahr 1910 verstanden werden kann, ist der zweite Prozess in Wirklichkeit ein außergesetzlicher, da über das Urteil, das über Alfred Ill gesprochen wird, nicht nach konventionell juristischen Gesetzen entschieden wird. Außerdem ist der Ausgang des Verfahrens von Anfang an für alle Beteiligten bereits klar, das heißt es wird von vornherein weder beabsichtigt, der Gerechtigkeit zu ihrem Sieg zu verhelfen, noch das begangene juristische Unrecht aus Ills Vergangenheit aufzudecken, im Gegenteil, das Verfahren soll einzig und allein mit dem bereits zuvor festgelegten Urteil enden – mit der Todesstrafe Ills – um endlich die versprochene Milliarde zu erhalten. Der buchstäblich inszenierte Charakter des Prozesses gegen Ill wird dadurch deutlich, dass das Ereignis auf einer Theaterbühne stattfindet. Genau wie Ill erneut der Angeklagt des Prozesses ist, ist auch Oberrichter Hofer wieder Vorsitzender des Verfahrens. Obwohl auch im zweiten Gerichtsverfahren derselbe Richter, derselbe Angeklagte und dieselbe Gemeinde anwesend ist, haben sich die Machtverhältnisse nun verschoben: dieses Mal gewinnt Claire. Dabei hat sie, genau wie einst Ill, wichtige Beteiligte des Gerichtsapparates durch Korruption auf ihrer Seite. Oberrichter Hofer ist gleichzeitig ihr Butler Boby, und wird somit von ihr bezahlt; sie hat die gesamte Gemeinde gekauft, die den entscheidenden Ausschlag als zusätzliche Richter und Henker geben, und setzt sie Ill entgegen. Auf diese Weise lässt sie Ill ihre eigene Machtlosigkeit in potenzierter Form spüren und setzt den ungerechten, zivilrechtlichen Freispruch aus dem Jahr 1910 in direkte Opposition zu ihrer eigenen, alttestamentarischen Rechtsprechung, die sich ganz auf das Prinzip der Vergeltung, von „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ zu stützen scheint.
Allerdings wird nicht nur Ill zum allgemeinen Schuldigen erklärt, sondern auch das Kollektiv Güllens wird dahingehend manipuliert, wirklich fest daran zu glauben, dass das Todesurteil die einzig richtige und angemessene Strafe für Ill ist. Dabei wird die Mitschuld, die die Bürger seit 1910 bis zum gegenwärtigen Augenblick ebenfalls tragen, von denselben vollkommen verdrängt. Diese Demoralisierung ebenjener Personen, die sich einst gegenüber der schwangeren Klara für moralisch überlegen gehalten haben,ist dafür verantwortlich, dass sich das Kollektiv Güllens sich nun selbst durch diesen Prozess, der als Parodie des ersten verstanden werden kann, vollkommen bloßstellt. Ein weiterer Aspekt, der das Groteske der Situation hervorhebt, ist die Anwesenheit der Presse, der jener Prozess als „Gemeindeanlaß“ (s.S. 119) präsentiert wird und die Verhandlung um Ills Tod als Abstimmung über die Annahme der „Claire-Zachanassian-Stiftung“ (s.S. 123) getarnt wird, sodass niemand, der nicht eingeweiht ist, Verdacht schöpft. Dabei halten sowohl der Bürgermeister als auch der Lehrer beeindruckende Reden über das Ziel ebenjener Stiftung, die Bewahrung der Gerechtigkeit in Güllen. Dies löst kollektive Begeisterung unter den Güllenern und den anwesenden Medien aus – und Verzweiflung und Entsetzen in Ill : „Mein Gott!“ (s.S. 125). Schließlich wird unter den Gemeindemitgliedern einstimmig die Stiftung angenommen, was selbstverständlich mit dem Todesurteil Ills gleichbedeutend ist. Das Groteske des Szenarios findet seinen Klimax in der Bitte der Kameramänner, man möge die Abstimmung aufgrund einer technischen Panne bitte wiederholen. Als die Presseleute schließlich das Theater verlassen wird das Todesurteil an Ill noch auf der Bühne vollstreckt. Die Güllener bilden eine Gasse, durch die sich Alfred Ill bewegt, verschindet und schließlich stirbt. Obwohl seine wahre Todesursache unbekannt ist, stellt der Arzt zum Schein für die Öffentlichkeit die Diagnose „Herzschlag“, was von den anwesenden Medien dankbar aufgegriffen wird und als „Tod aus Freude“ interpretiert wird. Diese Umdeutung der Tatsachen gibt dem Tod Ills eine weitere absurde Facette, kann aber nicht über die Würdelosigkeit mit der über ihn gerichtet, und mit welcher er hingerichtet wurde, hinwegtäuschen.
Jedoch ist die merkwürdige Art zu Gericht zu sitzen und ein Urteil zu sprechen nicht nur ein Element Dürrenmatts tragischer Komödie, sondern auch in Kafkas Roman „Der Prozess“ ein essenzielles Element. Hier lässt sich das Gerichtsverfahren nicht so einfach und konkret in den Handlungsverlauf einordnen, da es sich in dem von Kafka beschriebenen Prozess nicht um greifbare Ereignisse wie in „Der Besuch der alten Dame“ handelt, sondern eher um ein allgegenwärtiges Gericht, das zu jeder Zeit in Josef K.s Leben präsent zu sein und immer stärker in sein Leben einzugreifen scheint. Außerdem lässt sich – im Gegensatz zu Dürrenmatts tragischer Komödie – kein konkretes Delikt feststellen, das K. begangen hat und das nach konventionellem Rechtsverständnis strafbar wäre.
Die ersten Vertreter des Gerichts, mit denen sich Josef K. konfrontiert sieht, sind die Beamten Franz und Willem, die ihn verhaften. Jedoch entsprechen beide nicht den landläufigen Erwartungen an Vollzugsbeamten, da sie zum einen ein groteskes und unpassendes Verhalten zeigen und zum anderen auch nichts Relevantes über das Gericht, für das sie tätig sind, zu wissen scheinen. Das bedeutet, dass sie nicht einmal den Grund für K.s Verhaftung kennen. Als K. schließlich zur ersten Untersuchung vorgeladen wird, findet sich K. in dem ihm angezeigten Gebäude ein, ein verwahrlostes Mietshaus am Stadtrand. Nicht nur die Tatsache, dass K. an einem Sonntag vorgeladen wird und auch die Uhrzeit seines Gerichtstermins nicht kennt, erscheint hier sehr mysteriös. Nachdem K. durch das gesamte Mietshaus geirrt ist und unzählige Parteien in ihren heruntergekommenen Wohnungen befragt hat, dabei einer bizarren Taktik folgend, gelangt er schließlich in die Wohnung eines Gerichtsdieners. In dessen Wohnzimmer findet die Untersuchung statt. Die Versammlung und die gesamte Szenerie erhalten durch die Tatsache, dass sich in einem Wohnzimmer ein Gerichtssaal befindet, der voller Menschen ist und in dem ein nebeliger Dunst herrscht, ein groteskes Erscheinungsbild.
Als dann der Untersuchungsrichter beginnt, K. sehr merkwürdige Fragen zu stellen und so zeigt, dass auch er sich nicht besonders mit dem Prozess K.s auszukennen scheint, wird die Untersuchung plötzlich unterbrochen und schließlich verlässt K. unter höhnischen Erklärungen den Gerichtssaal. Am folgenden Sonntag erfährt K. durch die Ehefrau des Gerichtsdieners, in dessen Wohnung K.s erste Untersuchung stattgefunden hat, Näheres über die Gesetzesbücher mit denen die Richter arbeiten und die sich in einem verwahrlosten Zustand befinden. Inhaltlich vermitteln die Gesetzesbücher ebenfalls das Groteske des gesamten Prozesses, denn die Bücher enthalten obszöne Darstellungen, die gar nicht mit dem, was man herkömmlich unter Strafgesetzbüchern versteht, zu vereinbaren sind. Hier zeigt sich deutlich, dass das Gericht, das K. anklagt, eine außergesetzliche, nicht-juridische Institution ist. Eine Institution nach konventionellem Verständnis setzt nämlich einen Apparat voraus, der für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und verständlich ist, dessen Hierarchie klar geregelt und durchschaubar ist, und der nach allgemeinen und für alle Menschen gleichermaßen gültigen Regeln und Gesetzen funktioniert. Dabei ist auch geregelt, an wen man sich wenden kann und wer beispielsweise zu Gericht gehört, und wer nicht. Dies ist im Roman bezüglich K.s Prozess aber in keinem Moment gegeben. Die Personen, die K. umgeben (besonders die Frauen) scheinen alle zu Gericht zu gehören und die Gesetze des Gerichtsapparats scheinen auch nicht für alle Angeklagten gleichermaßen zu gelten. So erfährt K. sowohl durch den Advokaten Huld als auch durch den Gerichtsmaler Titorelli dass, sobald man erst einmal angeklagt sei, keine Chance auf einen Freispruch habe, sondern dass nur surreal anmutende Verfahrensverläufe, die die Angeklagten mehr oder weniger für immer an das Gericht binden, möglich seien. Außerdem bestehe das Gericht aus einer absolut undurchsichtigen Hierarchie aus Gerichtsdienern, Vollzugsbeamten, Prüglern, Advokaten und Richtern, die zum einen nach oben als unendlich gilt und deren einzelne Beteiligten zum anderen allesamt durch eine vollkommen irreale sexuelle Komponente miteinander verbunden zu sein scheinen. In dieser Hierarchie stellen die Advokaten ein weiteres Element des Prozesses dar, das sich ebenfalls nur schwerlich mit einem juridischen Rechtsapparat in Einklang bringen lässt, denn eigentlich sind Advokaten vor Gericht unerwünscht und werden lediglich geduldet. Dabei sind sie in ihrer Handlungsfreiheit und ihrem Wissen dermaßen eingeschränkt, dass sie sich (genauso wie Advokat Huld) als nutzlos erweisen, da nichts die Willkür des verworrenen und mysteriösen Gerichtsgebildes zu durchbrechen scheint. Im Gegensatz zu „normalen“ Rechtsprozessen greift K.s Prozess immer stärker in sein Leben ein und schwächt ihn bis zur vollständigen Selbstaufgabe. Auch für K. scheint eine Verurteilung für ein außergesetzliches Delikt, dessen er sich nicht bewusst ist, unausweichlich. So wird K. schließlich auch an seinem 31. Geburtstag von zwei Vollstreckern abgeholt, die ihn seiner Strafe, dem Tod, entgegenführen, ohne dass je ein Urteilsspruch gesprochen worden wäre. K. wird daraufhin in einem Steinbruch vollkommen unwürdig mit einem Fleischermesser eher abgeschlachtet als hingerichtet. Dabei scheint das einzige, was von K. zurückbleibt, nur seine Scham zu sein.
Im direkten Vergleich beider Werke lässt sich die Auseinandersetzung der Protagonisten mit einem außergesetzlichen Prozess als große Gemeinsamkeit feststellen. Jedoch handelt es sich im Falle von Claire Zachanassian und Alfred Ill um zwei konkrete gerichtliche Ereignisse, während es sich bei K. um einen undefinierbaren Machtapparat handelt, der auf bizarre Weise in sein Leben eingreift. Im Falle des Romans „Der Besuch der alten Dame“ basieren die Prozesse sowohl auf Korruption als auch auf den Geschicken Claire Zachanassians, die den zweiten Prozess dank psychologischer Manipulation initiiert und aus einiger Distanz lenkt. Dabei bezieht sich Claire als Rechtfertigung für ihr Handeln auf ein längst verjährtes, konkretes Delikt. In Josef K.s Prozess sind sowohl die Initiatoren als auch die Gründe für das Verfahren vollkommen unbekannt und lassen sich in dem undurchsichtigen Geflecht aus Hierarchien und Korruption auch nie feststellen. Das einzige, was beobachtet werden kann, ist allein K.s Entwicklung durch den Prozess und dessen Wahrnehmung desselben. Beide Romane enden mit der Vollstreckung eines Todesurteils. In „Der Besuch der alten Dame“ wird das das Urteil zwar aufgrund der Anwesenheit der Medien zwar chiffriert, aber es wird öffentlich und für Ill verständlich ausgesprochen. In Franz Kafkas „Der Prozess“ findet nie eine öffentliche Urteilsverkündung statt. Trotzdem scheint K. aber nicht überrascht, als er zu seiner Hinrichtung geführt wird. Eine weitere Gemeinsamkeit beider Hinrichtungen ist, dass sie in beiden Fällen für die Angeklagten vollkommen würdelos erfolgen und an sehr ungewöhnlichen Orten stattfinden. Im Falle von Alfred Ill handelt es sich um die Theaterbühne, auf der die chiffrierte Verhandlung über seinen Tod, beqiehungsweise die Annahme der "Claire-Zachanassian-Stiftung" abspielt. In "Der Prozess" stirbt K. in einem Steinbruch.
